Verbringen Sie erholsame Tage       im Hunsrück bei der Familie Baaser
Dienstag, 26 Sep 2023
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 . Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise 
Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung
zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart
wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


§ 2 . Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des

Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit

die Buchung annimmt (Antragsannahme).

(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet

er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle

Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des

Dritten vorliegt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast

hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als

vertraglich vereinbart.

 

§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und

die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungs-

standard einer durchschnittlichen möblierten Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der

Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die

subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des

Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des

Anbieters an Dritte.

(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sofern die

Preise der gesetzlichen MwSt unterliegen.

(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu

machen, welche die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der

Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die

Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen

schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung

erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein

berechneten Preis.

(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier

Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete

Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch

um 10 %, anheben.

(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für

die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen sind spätestens am Anreisetag bei Übergabe

der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter

hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und

Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

(7) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene

Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die

mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit

der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der

Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der

Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese

auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit

Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;

er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8.

Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,

entsprechend anzuwenden.

(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung

gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

 

§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu

behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00

Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und

Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen

der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf

niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren

kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige

Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von

bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der

Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

(5) Die Internetnutzung (WLAN-Nutzung) ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungs-

vereinbarung mit Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestim-

mungen verstößt.

Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur

Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets

haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der

Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte

Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem

zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.

verpflichtet.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei

Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des

Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die

Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen

des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der

schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus

dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch

nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu

vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen,

von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktritts-

möglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktritts-

recht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt

schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des

Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast

zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden

Maßgaben:

Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises

30 Tage vor Anreise 0 %

25 bis 29 Tage vor Anreise 20 %

15 bis 24 Tage vor Anreise 40 %

10 bis 14 Tage vor Anreise 60 %

5 bis 9 Tage vor Anreise 80 %

< 5 Tage vor Anreise 100 %

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter

stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der

Stornierung beim Anbieter.

(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die

Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten

Aufwendungen anzurechnen.

(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60

Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu

haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann

der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2

schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten

Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum

Rücktritt nicht verzichtet.

(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder

andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich

machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher

Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder

bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu

Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass

die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder

Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem

Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts

unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete

Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem

Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des

Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden

aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

 

§ 6 . Haftung; Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den

gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder

Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder

auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der

Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu

beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als

eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen

Vorschriften sind damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für

Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem

Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung

schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast

empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies

gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus

auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen

Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

 

§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die

Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab

ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur

erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser

Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben

(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis

oder Reisepass vorzulegen.

(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 €

verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung

und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes

vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden

aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem

Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in

bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur

Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter

gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) bei

einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernach-

tungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr . Darüber hinaus hat der Anbieter

Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weiter-

gehenden Schäden.

(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den

Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit

dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der

Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die

ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für

deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

 

§ 8 . Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte

weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

 

§ 9 . Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder

Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort und Gerichtsstand ist 55442 Stromberg / Deutschland.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Anwendung.

(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch

des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich

widersprochen.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so

berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung

ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am

nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.